"Bayerischen Eisenbahnmuseum Nördlingen macht Dampf"

Bild: Holger Graf
Beginn:
Ende:
Ort:
Bayerisches Eisenbahnmuseum (BEM)
Am Hohen Weg 6a
86720 Nördlingen

Am Wochenende 22. - 23. August 2020 werden im Bayerischen Eisenbahnmuseum (BEM) im Rahmen der Museumsöffnung Dampflokomotiven unter Dampf präsentiert. Nach der Anpassung der Schutzmaßnahmen an den Standard des gewöhnlichen Schienenverkehrs werden ab August an beiden Tagen Dampfzüge des Bayerischen Eisenbahnmuseums e. V. verkehren. Außerdem wird es ein umfangreiches Programm auf dem Museumsbetriebswerkgelände geben.

Das Eisenbahnmuseum ist an beiden Tagen von 9 - 17 Uhr geöffnet.

Am gesamten Wochenende wird auf dem Museumsgelände mit „Küche To Go“ für das leibliche Wohl gesorgt. An diesem Wochenende werden Dampfzugfahrten mit den Zielen Harburg und Gunzenhausen angeboten: an beiden Tagen verkehrt ein Pendelzug nach Harburg, während am Sonntag zusätzlich die Strecke nach Gunzenhausen befahren wird.

Die Dampfzüge fahren nach folgendem Fahrplan:

Nördlingen  - Harburg (22. + 23. August 2020):

Nördlingen ab 13.35 Uhr

Harburg an 13.52 Uhr

Harburg ab 14.14 Uhr

Nördlingen an 14.32 Uhr

Nördlingen-Gunzenhausen (23. August 2020):

Nördlingen ab 10.20 Uhr, 15 Uhr;

Oettingen ab 10.40 Uhr, 15.20 Uhr;

Wassertrüdingen ab 11 Uhr; 15.40 Uhr;

Gunzenhausen an 11.20 Uhr, 16 Uhr.

Gunzenhausen ab 11.50 Uhr, 16.30 Uhr;

Wassertrüdingen ab 12.10 Uhr, 16.50 Uhr; Oettingen ab 12.30 Uhr, 17.10 Uhr; Nördlingen an 12.50 Uhr, 17.30 Uhr.

Fahrkarten für die Pendelzüge sind am jeweiligen Fahrtag beim Schaffner erhältlich. Für Radfahrer, Wanderer und Urlauber werden Fahrräder, Kinderwagen, etc. kostenlos im Gepäckwagen mitgenommen. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht in den Zügen!

Unsere verlängerten Öffnungszeiten von 9 – 17 Uhr sollen dazu beitragen, dass auf dem ca. 15.000 m² großen Ausstellungsgelände zu jeder Zeit die nötigen Schutzabstände problemlos eingehalten werden können. Der Verein Bayerisches Eisenbahnmuseum e. V. bittet alle Gäste sich beim Museumsbesuch und bei den Fahrten mit den Pendelzügen umsichtig zu verhalten: es sind die aktuell geltenden Abstandsregelungen und die Maskenpflicht (in ausgewiesenen Bereichen) einzuhalten.