26. Juli 2017, 13:23

Fast jeder zweite Papa im Landkreis Donau-Ries nimmt Elternzeit

Symbolbild Bild: pixabay
47,9 Prozent der Väter im Landkreis nehmen Elternzeit
Landkreis - Insgesamt 524 Väter im Landkreis Donau-Ries, deren Kind im Jahr 2014 geboren wurde, haben Elterngeld bezogen. Gemessen an der Gesamtzahl der geborenen Kinder liegt deren Anteil bei 47,9 Prozent (2013: 45 Prozent). Somit nutzt fast jeder zweite Papa dieses Angebot, um sich um die Betreuung und Erziehung seines Kindes zu kümmern. „Die männlichen Elterngeldbezieher im Landkreis liegen damit über dem bayerischen Schnitt von 41,7 Prozent“, verdeutlicht Stephan Rauch, Regionalgeschäftsführer der Krankenkasse IKK classic anhand der aktuellen Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei den Vätern bei 2,4 Monaten.
Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Grundlage der Berechnung sind in der Regel die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld ersetzt mindestens 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens. Es beträgt mindestens 300 Euro bis maximal 1.800 Euro. Im Landkreis liegt das durchschnittliche monatliche Elterngeld bei den Vätern bei 1.297 Euro, das der Mütter bei 703 Euro. Übrigens: Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hatten.
Beantragung des Elterngeldes und zuständige Stellen
Während der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden muss, wird das Elterngeld schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Außerdem gilt: „Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche andere Einnahmen“, so Rauch. Vor Beantragung des Elterngeldes sollten sich Versicherte bei ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in jedem Fall beraten lassen. Viele weitere Informationen und Beispiele rund um das Thema Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner finden Interessierte auf der Internetseite www.familien-wegweiser.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (pm)