Die Ortsobmänner-Versammlung der BBV im Gasthaus Sonne Bild: Michael Stiller, BBV
Am 03.12.2018 fand wieder die alljährliche Ortsobmänner-Versammlung im Gasthaus Sonne in Fünfstetten statt. Dort wurden aktuelle Probleme der Landwirtschaft angesprochen.

Kreisobmann Karlheinz Götz konnte heuer wieder zahlreiche Ortsobmänner, Stellvertreter, Ehrengäste und politische Vertreter zu der Ortsobmänner-Versammlung des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) begrüßen. In seinem Eingangsstatement brachte der Kreisobmann die Probleme der Landwirtschaft auf den Punkt. Seit Generationen arbeiten die Landwirte mit und in der Natur. Das Aufgeben der Klimaziele, wie die Reduzierung der CO2 Emissionen sind für die Landwirte eine Katastrophe. Gerade heuer machten den Landwirten die lang anhaltenden extrem hohen Temperaturen zu schaffen. Dazu kommen immer häufiger extreme Stürme und Hochwasser zu allen Jahreszeiten. Die Landwirte sind es, die von den Klimaveränderungen am stärksten betroffen sind. Haben die Verbraucher dies in den prallgefüllten Supermarktregalen gespürt? Die gesetzlichen Auflagen zur Lebensmittelproduktion werden immer größer. Daneben versucht der Einzelhandel, die Auflagenschraube, wie gentechnikfreie Fütterung, Tierwohlvorgaben, ein Verbot der Anbindehaltung  usw.,  aus werbestrategischen Gründen weiter anzuziehen, ohne den Mehraufwand zu honorieren.  Weiterhin versuchen Naturschutzlobbyisten, mit pauschalen Vorwürfen das Image der Landwirtschaft negativ darzustellen. Da braucht man sich nicht wundern, wenn der Strukturwandel in der Landwirtschaft angefeuert wird, wehrt sich Götz gegen diesen unsachgemäßen Populismus. Er ermahnte die anwesenden Politiker, zu einer vernünftigen Sachpolitik zurückzukehren und der Landwirtschaft wieder eine verlässliche Basis für ihre Investitionen zu geben. Die Landwirtschaft verschließt sich nicht, neue Wege zu gehen, diese aber übers Knie zu brechen, ist nicht machbar und führt unweigerlich zu einem harten Strukturbruch, gibt Götz zu bedenken.

Als wäre die neue Düngeverordnung nicht schon kompliziert genug, legt die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) mit ihren Bestimmungen zur Umsetzung von Maßnahmen in den roten, grünen und weißen Gebiete noch einmal komplizierte Einzelmaßnahem oben drauf. Andreas Puchner vom Fachbereich Agrar- und Umweltpolitik am BBV-Generalsekretariat, erklärte den Ortsobmännern, was es mit der AVDüV auf sich hat. Die Düngeverordnung sieht in § 13 (Länderöffnungsklausel) die Ausweisung von nitrat- und phosphorsensiblen Gebieten, also von sogenannten roten, weißen und grünen Gebieten, vor. In den roten Gebieten sind die festgestellten Nitratwerte über 50 mg Nitrat/Liter Grundwasserkörper. Dies bedeutet aber nicht, dass das Trinkwasser aktuell dadurch gefährdet ist. In über 99 % aller Trinkwasserschutzgebiete sind die festgestellten Nitratwerte seit Jahren konstant weit unter den geforderten 50 mg/Liter Trinkwasser, so der Referent. Mit den zusätzlichen Auflagen in den roten Gebieten will die Bayerische Staatsregierung den vorbeugenden Grundwasserschutz voranbringen. In Bayern entfallen 21 % der Landesfläche auf rote Gebiete. Im Donau-Ries Kreis sind die Grundwasserkörper im Bereich der Zusam, Schmutter, Lech und im nördlichen Ries in rote Gebiete eingestuft. Eine Liste der entsprechenden Gemarkungen kann über die Homepage des BBV-Kreisverbandes Donau-Ries abgerufen werden. Dem hartnäckigen Einsatz des Bauernverbandes ist es zu verdanken, dass die Landwirte in Bayern „nur“ drei von 14 geforderten verschärfenden Maßnahmen in den roten Gebieten umsetzen müssen. Somit müssen die Landwirte vor der Düngung alle Flächen in den roten Gebieten auf den verfügbaren Stickstoff untersuchen. Die auszubringenden organischen Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche) und Gärrückstände müssen ebenfalls auf ihren Stickstoff- und Phosphatgehalt untersucht und bei der Düngeplanung berücksichtigt werden. Des Weiteren wurden die Gewässerabstände deutlich erhöht. Auf Antrag können Betriebe oder einzelne Flächen von den Maßnahmen ausgenommen werden, die an Agrarumweltmaßnahmen, wie KULAP B10 und B28-B39 teilnehmen oder einer Kooperation mit Wasserversorgern unterliegen, die ohnehin schon die Ausbringung von Dünger einschränkt.

Für den Behördenleiter des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Manfred Faber sind die Auflagen zwar schmerzlich aber machbar. Er appelliert an die Landwirte, sich konsequent an die Bestimmungen der Düngeverordnung zu halten. Die Bevölkerung schaut hier genau hin und ruft häufig beim Amt an, um nachzufragen ob die Landwirte sich an die Düngeverordnung halten.  Auch das Amt wird in den kommenden Jahren den Gewässerschutz und die Artenvielfalt verstärkt in ihre Behördenarbeit einbinden und gemeinsam mit der Landwirtschaft nach sinnvollen Lösungen suchen. Wenn wir alle hier zusammenarbeiten, dann können wir auch Erfolge aufzeigen, ist sich Faber sicher.(pm)