21. Oktober 2020, 16:12
Infektionsgeschehen

Hier gilt ab morgen eine Maskenpflicht

Symbolbild Bild: pixabay
Das Coronavirus hat weitere Auswirkungen auf den Landkreis Donau-Ries. Wo ab morgen eine Maskenpflicht gilt und welche Regeln außerdem gelten

Seit Mittwoch steht die Corona-Ampel auch im Kreis Donau-Ries auf rot. Nach aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts gab es in den letzten sieben Tagen 59,8 neue Fälle pro 100.000 Einwohner mit Covid-19-Infektionen.

"Die Anstiege sind alarmierend", fasst Landrat Stefan Rößle am Mittag in einer telefonischen Pressekonferenz zusammen. "Die nächsten Wochen werden bestimmen, wie wir das Weihnachtsfest verbringen können", so Rößle weiter. Der Landrat schätzt die Lage als beängstigend, ja gar bedrohlich ein. Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Vorgaben und Hygienemaßnahmen zu halten und Kontakte so gut wie möglich zu beschränken.

Ab morgen gelten strengere Regeln, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Bei privaten Treffen und Feiern, auch im öffentlichen Raum, sind maximal fünf Personen oder Personen aus zwei Hausständen zugelassen. Das gilt auch für Partei- und Vereinsveranstaltungen. Außerdem gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dicht und länger zusammen sind. Zum Beispiel auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen. 

Mund-Nase-Bedeckung ab der 1. Klasse 

Schüler ab der 1. Klasse sind ab morgen verpflichtet eine Mund-Nase-Bedenkung zu tragen. Von einer Aufhebung der Pflicht für Grundschüler, wie in einigen anderen Landkreisen, sieht Rößle ab. Es habe auch an Grundschulen bereits positive Corona-Fälle gegeben, argumentiert der Landrat. Maskenpflicht besteht auch in Mittagsbetreuungen und Horten. 

In Kindertagesstätten herrscht eine Maskenpflicht für das Betreuungspersonal, außer die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind gerade nicht in Kontakt mit Kindern. Die Kinder selbst sind in diesen Einrichtungen von der Pflicht ausgenommen. 

An vielen öffentlichen Plätzen gilt Maskenpflicht

Wie Landrat Rößle außerdem mitteilt, haben die Donau-Rieser Städte und Gemeinden Plätze und Straßen gemeldet, die stark frequentiert sind und wo demnach ab morgen ebenfalls eine Maskenpflicht gilt. Sämtliche Bahnhofe, Busbahnhöfe (inklusive Vorplätze), Bushaltestellen und Friedhöfe sind betroffen. Auf die Maskenpflicht soll vor Ort durch Beschilderungen hingewiesen werden. 

Donauwörth: Hindenburgstraße und Spitalstraße, Reichsstraße samt allen „Nebenstichstraßen“, Platz der Begegnung, Andreas-Mayr-Straße, Neudegger Allee, Kreuzungsbereich Sallinger Straße/Berger Allee

Nördlingen: Marktplatz, Rübenmarkt, Schrannenstraße, Bei den Kornschrannen und Löpsinger Straße (hier jeweils nur im Bereich der Fußgängerzone)

Rain: Hauptstraße, Schlosshof (Schlossstraße), Stadtpark (an Schloss anschließend), Georg-Weber-Park (Meisenweg)

Harburg: Wörnitzstrand, alte steinernde Brücke, 

Oettingen: Südlicher Hofgarten, Parkplatz „Saumarkt“ an der Schäfflergasse, Marktplatz an der Schlossstraße

Alkoholverbot und Sperrstunde 

Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr, auch Tankstellen dürfen ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Außerdem herrscht ein Alkoholverbot an allen Bahnhöfen, Busbahnhöfen und Bushaltestellen. 

Donauwörth: Hindenburgstraße und Spitalstraße, Reichsstraße samt allen „Nebenstichstraßen“, Promenade (ausgenommen Wohnstraßen), Platz der Begegnung, Andreas-Mayr-Straße

Nördlingen: Marktplatz, Rübenmarkt, Schrannenstraße, Bei den Kornschrannen und Löpsinger Straße (hier jeweils nur im Bereich der Fußgängerzone)

Rain: Hauptstraße, Schlosshof (Schlossstraße), Stadtpark (an Schloss anschließend), Georg-Weber-Park (Meisenweg)

Harburg: Wörnitzstrand, alte steinernde Brücke, 

Oettingen i. Bay: Südlicher Hofgarten, Parkplatz „Saumarkt“ an der Schäfflergasse, Marktplatz an der Schlossstraße

Öffentliche Veranstaltungen sind erlaubt

Einrichtungen wie Kinos und andere Kulturstätten bleiben geöffnet - allerdings gelten übliche Abstandsregeln und Maskenpflicht - auch am Sitzplatz. Auch Bürgerversammlungen können stattfinden. Rößle mahnt jedoch umsichtig mit solchen Veranstaltungen umzugehen - falls Abstände- und Hygienevorschriften nicht eingehalten werden können, sollten auch Bürgerversammlungen abgesagt werden oder virtuell durchgeführt werden.

Training und Wettkampf können stattfinden 

Für Sportveranstaltungen gelten die bisherigen Regeln. Weitere Einschränkungen gibt es in diesem Bereich derzeit nicht. 

Corona-Hotline

Für Fragen zu den aktuellen Regelungen richtet der Landkreis nun wieder eine Bürgerhotline ein. Diese ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes ab Donnerstag, 22. Oktober, 08.00 Uhr unter 0906 74 443 zu erreichen.