. Bild: Jenny Wagner
Vor dem Amtsgericht Nördlingen stand am vergangenen Mittwoch ein 71-jähriger Mann. Laut Anklageschrift soll der Senior die Herdplatten in seiner Wohnung absichtlich aufgedreht haben. Dadurch geriet Müll, der auf dem Herd lag, in Brand. Das Motiv für seine Tat blieb bis zum Prozessende ein Rätsel. 
Nördlingen - Am 18. Mai 2017 alarmierte eine Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses in der Polizeigasse in Nördlingen die Feuerwehr. Rauch dringe aus einer Wohnung in ihrem Haus, erklärt die Frau bei dem Anruf. Vor Ort findet ein Feuerwehrmann im 2. Obergeschoss des Hauses die Ursache der Rauchentwicklung. Aus einer Tür, die nur einen Spalt offen stand, drang starker Rauch. Der 71-jähriger Bewohner dieser Wohnung versicherte dem Feuerwehrmann, dass er den Brand bereits gelöscht hätte und keine Hilfe bräuchte. Trotz allem nahm der Feuerwehrmann den Senior mit aus seiner Wohnung. Zwei weitere Feuerwehrmänner, die mit Atemschutzgeräten die völlig zugemüllte Wohnung betraten, fanden nach kurzer Zeit die Ursache des Brandes. Unrat, der auf dem Küchenherd lag, geriet in Brand. Die Feuerwehrmänner bezeugten vor Gericht, dass alle vier Herdplatten zu diesem Zeitpunkt voll aufgedreht waren. Die Feuerwehr löschte den glimmenden Brand und schaltete den Herd aus. Der 71-jährige Nördlinger wurde vorsorglich ins Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden, der durch den Küchenbrand entstand, liegt mittlerweile bei knapp 50 000 Euro für die Aufräumarbeiten und die Renovierungskosten.
Technischer Defekt kann ausgeschlossen werden 
Vor Gericht wies der Angeklagte jegliche Vorwürfe der schweren Brandstiftung zurück. Gegen 23:00 Uhr sei er auf dem Weg von der Toilette ins Wohnzimmer in seiner Küche ohnmächtig geworden und zu Boden gestürzt. Um sich wieder aufrichten zu können, gab der 71-Jährige an, sich an der Küchenzeile und auch an dem Herd festgehalten zu haben. Nachdem er sich wieder aufgerappelt habe, ging der Mann zurück an seinen Computer im angrenzenden Wohnzimmer. Den Brand bemerkte er erst Minuten später und versuchte diesen eigenhändig mit einem Blumentopf zu löschen. Laut Feuerwehr sei dies dem 71-Jährigen auch gelungen, sodass die Feuerwehr nur noch einen glimmenden Brand löschen mussten. Wie sich jedoch alle Herdplatten des Elektrogerätes eingeschalten haben, weiß der 71-Jährige nicht. Erinnern könne er sich nicht, diese absichtlich eingeschalten zu haben. Für ihn sei der Vorfall ein "tragischer Unfall" gewesen. Er habe weder aus Absicht noch fahrlässig gehandelt, erklärt der 71-jährige Mann vor Gericht.  Einen technischen Defekt schloss das Gericht jedoch aufgrund der Zeugenaussagen kategorisch aus.
Motiv des Angeklagten unklar 
Staatsanwalt Martin Neumann war sich nach der Beweisaufnahme sicher, dass der Angeklagte die Herdplatten angemacht hatte und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren für den Angeklagten. Richterin Andrea Eisenbarth und ihre Schöffen hielten ebenfalls den 71-Jährigen für schuldig und verurteilten den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Laut Richterin Eisenbarth hat der Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass ein Brand in der Wohnung entsteht. Bis zuletzt blieb aber das Motiv sowohl für Richterin Andrea Eisenbarth als auch für Staatsanwalt Martin Neumann unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.