5. Juli 2018, 18:06

Zwölf Stämme-Mitglied zu Haftstrafe verurteilt

. Bild: DRA
Vor dem Jugendschöffengericht wurde heute der 52-jährige David K. zu einer 15-monatigen Freiheitsstreife verurteilt. Das Mitglied der "Zwölf  Stämme" soll in den Jahren 2012 und 2013 mehrere Kinder misshandelt haben. Bis zuletzt bestritt der Mann die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. 
Nördlingen - Am heutigen Donnerstag stand der 52-jährige David K. vor dem Amtsgericht Nördlingen. In den Jahren 2012 und 2013 soll der Angeklagte zwei Kinder mehrmals mit einer Rute geschlagen haben. Seit dem Jahr 1999 ist der 52-Jährige Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Bevor er dieser beitrat, soll der Angeklagte laut eigenen Aussagen Pastor und Schulsozialarbeiter gewesen sein. In der heutigen Sitzung handelte es sich bereits um den zweiten Verhandlungstag, da der Angeklagte nicht zur 1. Sitzung erschienen war. Seitdem lag gegen den 52-jährigen Mann ein internationaler Haftbefehl vor.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft lebte der Mann bis 2013 in Klosterzimmern und war regelmäßig für die Züchtigung von Kindern mitverantwortlich. In einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitraum von Juli bis Dezember 2012 soll das Kind Lukas M.* die Aufnahme des Mittagessen verweigert habe, worauf er von seiner Mutter und einer Lehrerin in einem Kellerraum festgehalten wurde und von David K. mutmaßlich mit einer Rute gezüchtigt wurde. Der Junge erlitt nach eigener Aussage, starke Schmerzen und ein Hämatom. Ebenfalls wurde dem 52-Jährigen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen im Zeitraum von März 2012 bis September 2013 an mindestens zwölf unterschiedlichen Tagen den Jungen Simon T.* mit einer Rute oder einem abgebrochenen Stock mindestens zehn mal auf sein Gesäß geschlagen zu haben. Auch hier erlitt der Junge nach eigenen Aussagen starke Schmerzen und Blutungen. Aufgrund der Tatsache, dass in beinahe allen Fällen der 52-Jährige als Aufsichtsperson galt, wird dem Mann ebenfalls die Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen.
Angeklagter schweigt zu den Tatvorwürfen 
Vor Gericht wollte sich der 52-Jährige nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern. Pflichtverteidiger Prof. Dr. Forkel verwies noch vor der Beweisaufnahme auf ein Gutachten des Rechtsmediziners Matthias Graf der Rechtsmedizin München hin, welcher die Ruten untersuchte und zu dem Schluss kam, dass diese "keine gefährlichen Werkzeuge" sind. "Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass starke akute Schmerzen dadurch nicht zu erwarten sind", so der Pflichtverteidiger. Daher plädierte der Pflichtverteidiger nur auf einfache Körperverletzung. Des Weiteren erklärte Pflichtverteidiger Prof. Dr. Forkel, dass sein Mandant zu den Tatzeitpunkten nicht in Deutschland gewohnt habe. Im Laufe der Verhandlung lehnte Richter Gerhard Schamann mehrere Beweisanträge von Pflichtverteidiger Prof. Dr. Forkel ab. So beantragte dieser eine Verlesung der Gutachten des Rechtsmediziners, die Vernehmung der Albibizeugen des Angeklagten und die Vernehmung von Zeuginnen, die die Glaubwürdigkeit der misshandelten Jungen einschätzen sollten.
Um die misshandelten Jungen nicht noch weiter zu traumatisieren, entschieden sich Richter Gerhard Schamann, Staatsanwaltschaft und Pflichtverteidiger Prof. Dr. Forkel gegen eine erneute Vernehmung. Im Gerichtssaal wurde stattdessen jeweils ein Video der Vernehmung der Kinder gezeigt. Beide Kinder sagten aus, von dem Angeklagten gezüchtigt worden zu sein. Der misshandelte Lukas M. sagte über die Herangehensweise von David K.: "Wenn man heulte, dann kriegte man noch eine". Ebenfalls bezeugten beide Kinder, dass sie Kinder gesehen hätten, die "humpelnd" und "mit roten Augen" aus dem Kellerraum, in dem David K. mutmaßlich Misshandlungen getätigt hat, kamen.
Die Staatsanwaltschaft sah nach der Beweisaufnahme keinerlei Widesprüche in den Aussagen der Kinder. Laut Staatsanwaltschaft handle es sich daher um die Misshandlung von Schutzbefohlenen in dreizehn tatmehrheitlichen Fällen. Davon eine gefährliche Körperverletzung und zwölf Fälle von einfacher Körperverletzung. Insgesamt forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Auch Richter Schamann hatte keine Zweifel an den Aussagen der Kinder. Ebenfalls zeigte der Angeklagte laut Richter "keine Reue und Einsicht", sodass der Vorsitzende den Angeklagten David K. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 3 Monaten ohne Bewährung verurteilte.
*Um die Privatsphäre der Beteiligten zu wahren, wurden die Namen von der Redaktion geändert.