Bild: Dr. Michael Ammich
Letzte Woche informierte der bayerische Bauernverband Landwirte und Jäger über die afrikanische Schweinepest. Es wurde die Frage geklärt wie Landwirte und Veterinäre darauf reagieren sollen wenn die ASP erst einmal Bayern erreicht hat. 
Wemding - Der Bayerische Bauernverband hat am vergangenen Mittwoch, den 08. November 2017, Landwirte und Jäger zu einer Informationsveranstaltung in die Gaststätte "Zur Wallfahrt" nach Wemding eingeladen. Thema des Abends war die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Frage, wie Landwirte und Veterinäre darauf reagieren, wenn die ASP erst einmal Bayern erreicht hat. Und es ist keine Frage, ob die ASP kommt sondern wann, lt. Dr. Thomas Kellner (Leiter des Veterinäramtes im Landratsamt Donau-Ries).
Vizekreisobmann Simon Michel wies eingangs darauf hin, dass die ASP nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für die gesamte Volkswirtschaft verheerende Auswirkungen haben wird, wenn sie erst einmal den Freistaat erreicht. Und dieser Zeitpunkt rückt immer näher, nachdem die Tierseuche im vergangenen Juni erstmals an einem Wildschwein im Nachbarland Tschechien nachgewiesen wurde. Dr. Thomas Kellner schilderte in seinem Vortrag die ASP als hochansteckende und tödlich verlaufende Krankheit, die durch einen Virus hervorgerufen wird. Betroffen sind ausschließlich Wild- und Hausschweine, während der Erreger auf den Menschen nicht übertragbar ist. Bei den infizierten Tieren findet sich das Virus in allen Körperflüssigkeiten und Geweben. Symptome für einen Befall sind hohes Fieber und unspezifische Allgemeinphänomene. Es gibt im Moment noch keinen Impfstoff bzw. eine Behandlungsstrategie gegen den Erreger. Die Übertragung erfolgt von Tier zu Tier und durch belastete Speiseabfälle. An diesem Punkt sieht Dr. Kellner die größte Übertragungsgefahr: durch den sorglosen Umgang mit Speiseresten konnte sich die Krankheit ungehindert ausbreiten. 2007 wurde der erste Fall in Georgien bekannt und von dort aus breitete sich das Virus rasend schnell über Ost- und Nordosteuropa aus. Am 27. Juni 2017 wurde es erstmals bei einem Wildschwein in Tschechien nachgewiesen und bis zum 26. September 2017 wurden bereits 103 infizierte Wildschweine festgestellt. Vorsorgemaßnahmen zu treffen obliegt nicht nur den Landwirten, sondern auch den Jägern. Ein hoher Hygienestandard muss eingehalten werden, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. „Sie müssen hier auf jeden Fall mit größter Sorgfalt arbeiten“, ermahnte Kellner die Jagdpächter. Für die Landwirte gelten wiederum die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung mit ihren spezifischen Vorgaben je nach Betriebsgrößen und Haltungsarten. An die Bevölkerung appelliert Dr. Kellner keine Lebensmittel aus dem Ausland mitzubringen und Reste von Brotzeiten nicht sorglos in der Naturentsorgen sondern nur in festverschlossen Abfalleimer.
Was geschieht, wenn trotz aller Vorsorge ein Fall von ASP in Bayern nachgewiesen wird? Kellner listete für diesen Fall eine Reihe von harten und einschneidenden Maßnahmen auf. Wird ein infiziertes Wildschweine festgestellt, richtet das Landratsamt im Radius von 15 km um den Fundort einen gefährdeten Bezirk mit Jagdverbot über mindestens 21 Tage ein. Alle im Bezirk verendeten Wildschweine müssen untersucht und unschädlich beseitigt werden. In einer Pufferzone von weiteren 15 km werden die Wildschweine intensiv bejagt, Hunde sind anzuleinen und Hausschweine dürfen weder in noch aus einem Betrieb im gefährdeten Bezirk verbracht werden. Die wirkliche Katastrophe ist damit aber noch nicht erreicht. Diese tritt ein, sobald ein mit der ASP infiziertes Hausschwein nachgewiesen wird. Dann kommt es zur Einrichtung eines Sperrbezirks von drei Kilometern und einem Beobachtungsgebiet von 10 km rund um den betroffenen Betrieb. Dieser wird gesperrt, sein gesamter Schweinebestand getötet und unschädlich beseitigt. Alle Schweine im Sperrbezirk müssen klinisch untersucht werden und dürfen weder in noch aus dem Bezirk verbracht werden. Hausschlachtungen und der Transport von Schweinen sind ebenso verboten wie das Abhalten von Klauentiermärkten. Andere Haustiere als Schweine dürfen nur mit Genehmigung verbracht werden. Ähnlich strenge Vorschriften gelten für das Beobachtungsgebiet. Nachdem es sich bei der ASP um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, leistet die Tierseuchenkasse (TSK) bei einer behördlich angeordneten Tötung der Schweine eine Entschädigung von 100% des Marktpreises zum Zeitpunkt des Verlusts. „Wir können aber eine private Tierversicherung nicht ersetzen“, stellte TSK-Referent Dr. Michael Siebenhütter in seinem folgenden Vortrag klar. Dafür gibt es eine private Ertragsschadenversicherung, sagte Erik Kunert von der BBV-Service Versicherungsmakler GmbH im letzten Vortrag an diesem Abend. „Eine solche Versicherung ist für Betriebe mit Tierproduktion aufgrund der zunehmenden Tierseuchen und Tierkrankheiten existenziell.“ Das gilt nicht nur für den Fall, dass der Betrieb unmittelbar vom ASP-Virus betroffen ist, sondern bereits dann, wenn er im Beobachtungsgebiet liegt. „Die Wahrscheinlichkeit, in einem Beobachtungsgebiet zu liegen, ist um ein Vielfaches höher als die eines Seuchenausbrauchs“, stellte Kunert fest. Ein gemeinsames Fazit von Landwirten und Jägern an diesem Abend war es, dass auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert werden muss, da es sich hier nicht nur um einen einzelnen betriebswirtschaftlichen Schaden handelt, sondern ein möglicher Ausbruch der ASP in Deutschland hohe volkswirtschaftliche Schäden durch Handelsbeschränkungen nach sich zieht, sagt Michel. Die größte Gefahr geht von unachtsam weggeworfenen Essensresten oder gar die Einfuhr von ausländischen Lebensmitteln aus. (pm)