Polizei

Zwei Wildunfälle - Polizei erinnert an Meldepflicht

Bild: pixabay
In den vergangenen Stunden wurden der PI Donauwörth zwei Wildunfälle gemeldet. Die Polizei erinnert daran, dass eine Meldepflicht besteht, um unnötiges Leid der Tiere zu verringern.

Im Dienstbereich der PI Donauwörth ereigneten sich am 24.09.2026 zwei polizeilich aufgenommene Wildunfälle. Der entstandene Gesamtsachschaden beläuft sich auf rund 8.500 Euro. Um 06.30 Uhr befuhr ein 47-jähriger Autofahrer die Staatsstraße 2215 (Donautalstraße) von Altisheim in Richtung Donauwörth, als auf freier Strecke ein Reh von links die Fahrbahn überquerte.

Das Tier wurde frontal erfasst und lief im Anschluss verletzt nach rechts weiter. Um 05.15 Uhr kollidierte ein 44-jähriger Autofahrer auf der Ortsverbindungsstraße von Brünsee in Richtung Marbach kurz nach der zweiten Abfahrt nach Marbach mit einem Biber. Das Tier lief im Anschluss der Kollision in Richtung Wörnitz weiter. In beiden Fällen wurden die zuständigen Jagdpächter zur Nachsuche verständigt. Beide Fahrzeugführer blieben bis auf einen Schreck unverletzt.

Strafe bei Meldepflichtverstoß

Seitens der Jägerschaft wurden der PI Donauwörth in den vergangenen Wochen mehrere Fälle von verletzt zurückgelassenen Wildtieren nach Wildunfällen gemeldet. Die teilweise erheblich verletzten Tiere konnten somit – wenn überhaupt – erst nach vielen Stunden von den zuständigen Jagdausübungsberechtigten von ihrem Leid erlöst werden. Exemplarisch war dies am 23.09.2026 auf der Ortsverbindungsstraße Hafenreut-Buchdorf der Fall, wo ein bewegungsunfähiger, noch lebender Jungfuchs unter anderem mit einer gebrochenen Hüfte neben der Fahrbahn aufgefunden wurde.

Sollte eine Meldung nicht oder erheblich verspätetet eingehen, wird polizeilicherseits Anzeige erstattet. Daher wird erneut daran appelliert, nach einem Wildunfall unverzüglich entweder die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter zu kontaktieren. (dra)