Am 29.09.2026, um 19.15 Uhr, fiel einer Zivilstreife der PI Donauwörth in der Promenade in Donauwörth der Fahrer eines Kraftrads auf, der ohne Schutzhelm verbotswidrig auf dem dortigen Geh- und Radweg unterwegs war.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass an dem Motorrad keinerlei Kennzeichen angebracht war, das Fahrzeug bereits seit Januar 2026 außer Betrieb gesetzt wurde und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 200 km/h aufweist, wofür der 18-jährige Fahrer keinerlei erforderliche Fahrerlaubnis besaß.
Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Die Beamten leiteten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz (Steuerhinterziehung), die Straßenverkehrsordnung und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein. (dra)