In den vergangenen Wochen kam es wiederholt zu Beschwerden, dass die im Bereich der Straße „Auf der Brücke“ in Harburg geltende Verkehrszeichenregelung, welche den Weg auf dem Bauwerk als reinen Fußgängerweg ausweist, missachtet wird. Trotz der Beschilderung kommt es dort regelmäßig zu unzulässigem Befahren durch Fahrräder, E-Bikes sowie E-Scooter.
Dabei wird den Beschwerden zufolge zusätzlich häufig zu schnell und rücksichtslos gefahren, was bereits zu einem Zusammenstoß führte, bei dem ein Kind vor einer Taekwondo-Schule durch einen Zusammenprall mit einem männlichen E-Scooter-Fahrer leicht verletzt wurde. Die unzulässige Nutzung der Brücke durch Zweiräder und Elektrokleinstfahrzeuge wird daher zukünftig konsequent gebührenpflichtig geahndet – dies gilt sowohl bei Feststellungen im Rahmen direkter Polizeikontrollen als auch bei entsprechenden Mitteilungen aus der Bevölkerung. (dra)