Wegen des unerlaubten Erwerbs und Besitzes sowie des Handels mit Dopingmitteln musste sich am Montag ein 30-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe vollständig ein. Am Ende verhängte Richter Dr. Kern eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr – ausgesetzt zur Bewährung.
Bei den Dopingmitteln handelte es sich u.a. um Testosteronpräparate, Drostanolon und Oxymetholon. Der Angeklagte hatte die Mittel über Kontakte in einer Telegram-Gruppe bezogen. Einen Teil verwendete er nach eigenen Angaben selbst, weitere Präparate gab er an Bekannte weiter. Dabei ging es ihm laut Verteidigung nicht in erster Linie um einen klassischen Gewinn. Durch die größeren Bestellungen habe er vielmehr Rabatte für seinen eigenen Bedarf bekommen.
Besonders ins Gewicht fielen die Mengen der sichergestellten und gehandelten Wirkstoffe. Die nicht geringe Menge nach der Dopingmittel-Mengenverordnung wurde in den angeklagten Fällen teilweise erheblich überschritten. In einem Fall lag die Menge beim rund 69-Fachen, in einem weiteren beim rund 74-Fachen des jeweiligen Grenzwerts.
Angeklagter zeigt Reue
Der Angeklagte, der bislang nicht vorbestraft war und als Schweißer arbeitet, zeigte sich im Prozess umfassend geständig. So hab er den Konsum der Dopingmittel mittlerweile beendet. Über seinen Verteidiger ließ er außerdem erklären, dass ihm die möglichen gesundheitlichen Folgen inzwischen bewusst seien und er künftig komplett auf Doping verzichten wolle.
Diese Umstände spielten auch bei der Strafzumessung eine wichtige Rolle. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldauflage von 3000 Euro. Die Verteidigung hielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung für ausreichend. Sie verwies insbesondere darauf, dass ihr Mandant durch sein umfassendes Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart habe und bei den Ermittlungen kooperativ gewesen sei.
Richter Dr. Kern entschied sich schließlich für einen Mittelweg. Heißt konkret: ein Jahr Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich muss der Angeklagte 3000 Euro an die Lebenshilfe Donau-Ries zahlen. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1176 Euro an. Einen Bewährungshelfer setzte der Richter nicht ein.
Richter setzt Haftstrafe auf Bewährung aus
Bei der Strafzumessung stellte Richter Dr. Kern die Schwere der Taten den persönlichen Umständen des Angeklagten gegenüber. Die erheblichen Überschreitungen der nicht geringen Mengen und der wiederholte Handel mit unterschiedlichen Dopingmitteln sprachen demnach für eine Freiheitsstrafe. Zugleich wertete das Gericht das umfassende Geständnis, die Kooperation während der Ermittlungen und die bislang straffreie Lebensführung zugunsten des Angeklagten. Eine positive Sozialprognose und die geordneten Lebensverhältnisse ermöglichten schließlich die Aussetzung der Strafe zur Bewährung.
Die dreijährige Bewährungszeit ist dabei an eine klare Auflagen geknüpft. So muss der Angeklagte u. a. 3000 Euro an die Lebenshilfe Donau-Ries zahlen. "Die Geldauflage solle dazu dienen, etwas an die Gesellschaft zurückzugeben“, erklärte Dr. Kern. Einen Bewährungshelfer hielt der Richter hingegen nicht für notwendig. Zum Abschluss gab Dr. Kern dem Angeklagten noch eine klare Botschaft mit: „Ich bin guter Hoffnung, dass Sie einen Gerichtssaal nach dem heutigen Tage nie wieder sehen werden.“ Der Angeklagte und sein Verteidiger akzeptierten das Urteil noch im Gerichtssaal und verzichteten auf Rechtsmittel. Damit wurde die Entscheidung unmittelbar rechtskräftig.