Unfallflucht

Kein Kavaliersdelikt! Unfallfluchten sind ein Problem im Donau-Ries

Symbolbild Bild: Diana Hahn
Unfallfluchten gehören zum festen Bestandteil der täglichen Polizeiberichte im Donau-Ries. Dabei sollten die Folgen nicht unterschätzt werden. Es kann sogar die Fahrerlaubnis in Gefahr sein, warnt ein Verkehrsexperte.

Neben anderen Vergehen nehmen Unfallfluchten einen großen Teil der Arbeit der drei Polizeidienststellen im Landkreis Donau-Ries ein. Egal ob in Donauwörth, Nördlingen oder Rain, es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht mindestens eine Unfallflucht im täglichen Polizeibericht erscheint. Dabei reicht die Bandbreite vom kleinen Kratzer auf einem Supermarktparkplatz bis zur Beschädigung ganzer Zäune oder Häuser.

Schaut man auf die Zahlen der vergangenen zehn Jahre, zeigt sich, dass das Phänomen nicht neu ist. So wurden in der Verkehrslage für die Jahre 2016 bis 2025 – die Zahlen für 2026 werden erst im kommenden Jahr veröffentlicht – insgesamt 5.904 Verkehrsunfälle gezählt. Aufgeklärt wurden davon lediglich 2.321 Vorfälle. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 39,34 Prozent.

Unfallflucht nicht nur im Donau-Ries ein Problem

Allerdings sinkt die Quote in den vergangenen Jahren. Während von 2017 bis 2021 die Quote jeweils über 40 Prozent lag, schwankte sie in den Jahren 2022 bis 2024 bei 37 und 38 Prozent. Im vergangenen Jahr sank sie auf den Tiefstwert der vergangenen zehn Jahre: 35,75 Prozent. Von 551 Verkehrsunfällen zählen lediglich 197 als geklärt.

Damit reiht sich das Donau-Ries in die Zahlen der umliegenden Landkreise ein. Dillingen hat mit 40,89 Prozent die beste Aufklärungsquote der vergangenen zehn Jahre, während der Landkreis Augsburg mit 36,85 Prozent das Schlusslicht bildet. Aichach-Friedberg (37,45 Prozent) und Stadt Augsburg (39,98 Prozent) liegen ebenfalls in diesem Bereich.

Für die Aufklärung von Unfallfluchten gibt es verschiedene Instrumente der Polizei. Neben Videoüberwachungen oder Unfallspuren spielen vor allem Zeugenhinweise eine große Rolle, wie das Polizeipräsidium Schwaben Nord auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte: „Die Wahrnehmungen von Bürgerinnen und Bürger spielen nicht nur bei Verkehrsunfallfluchten, sondern auch bei jeglichen anderen Sicherheitsstörungen eine wesentliche Rolle. Dementsprechend sind wir über Hinweise aus der Bevölkerung immer dankbar.“

Der Experte warnt: Es droht auch ein Entzug der Fahrerlaubnis

Dass eine Unfallflucht jedoch kein Kavaliersdelikt ist, zeigt ein Blick in das Strafgesetzbuch, wie uns Michael Jaumann, Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Nördlinger Kanzlei Rechtsanwälte Wörlen Ziegelmeir Dr. Theurer, erklärte. Laut § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB kann ein Täter als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs gelten, wenn er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, obwohl er wissen kann, dass ein Mensch zu Schaden kam oder ein bedeutender Sachschaden entstanden ist.

Zwar könne kein genauer Betrag genannt werden, „es ist aber davon auszugehen, dass ein bedeutender Sachschaden bei ca. 2.000 Euro netto beginnt“, so Jaumann. Dieser könne aber auch schon bei 1.500 Euro liegen. Ab diesem Betrag kann somit eine Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Dabei wird der Führerschein endgültig eingezogen und eine Sperrfrist angeordnet. Erst danach kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.

Daher rät Jaumann bei einem Unfall an der Unfallstelle zu warten. Dazu ist man von Gesetzes wegen verpflichtet. Der klassische Zettel an der Windschutzscheibe sei dabei nicht ausreichend. Dies bestätigt auch die Polizei. Da die Frage, was eine angemessene Wartezeit sei, jedoch nur schwer zu beantworten sei, empfiehlt Jaumann „umgehend die nächste Polizeidienststelle zu informieren“.

Den Unfall nachträglich zu melden, reicht ebenfalls nicht aus. Zwar könne dies vor Gericht mildernd gewertet werden. „Voraussetzung ist aber, dass der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall freiwillig die Feststellung nachträglich ermöglicht.“ Dies gelte allerdings nur für Unfälle, die sich beim Parken ereignen.

Redakteur. Unterwegs für blättle und online. Geboren in Augsburg ist er über Freiburg, Wien und München endlich im schönen Donau-Ries angekommen. Hier hat er besonders die Themen Kunst, Kultur, Geschichte und Sport im Blick.

Telefon: 0906/977598 – 27
mhabermeier@donau-ries-akutell.de