Symbolbild. Bild: pixabay
Gestern wollte eine 22-Jährige einen Sattelzug überholen - und zwar an einer Stelle, bei der keine Möglichkeit bestand, die Gegenfahrbahn einzusehen. Sie stieß mit einem Pkw eines 63-Jährigen zusammen. Er wurde bei dem Unfall verletzt. Die Unfallverursacherin hat es nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu tun.

Gestern um 20.55 Uhr fuhr eine 22-Jährige aus dem Jurabereich mit ihrem Pkw die Staatsstraße 2214 von Warching kommend in Fahrtrichtung Blossenau. Sie wollte einen vor ihr in gleicher Richtung fahrenden Sattelzug überholen, wählte hierzu allerdings die völlig falsche Örtlichkeit. Direkt vor einer beginnenden Rechtskurve, am Anfang einer Kuppe setzte die Autofahrerin - obwohl keinerlei Möglichkeit bestand, die Gegenfahrbahn einzusehen - verbotswidriger Weise zum Überholen des 40-Tonners an.

Kurz nach dem Ausscheren auf die Gegenfahrbahn kollidierte sie nahezu frontal mit dem entgegenkommenden Pkws eines 63-jährigen Denklingers. Durch die Wucht des Aufpralles wurden beide Autos und der Anhänger des 63-Jährigen von der Fahrbahn geschleudert.

Die Unfallverursacherin erlitt durch den Unfall leichte Verletzungen und wurde vor Ort nach ambulanter Behandlung entlassen. Der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeuges wurde mittelschwer im Halsbereich und durch Schürfwunden verletzt und per Rettungswagen in die Donau-Ries-Klinik nach Donauwörth gefahren. Glücklicherweise kam es bei beiden Verkehrsteilnehmern zu keinen schwereren Verletzungen.

Beide Pkw mussten mit Totalschaden abgeschleppt werden, der Sachschaden beträgt circa 30.000 Euro. Die Freiwillige Feuerwehr war mit 20 Einsatzkräften vor Ort. Aufgrund des groben Fehlverhaltens beim Überholen wurde gegen die Verursacherin ein Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, eingeleitet. (pm)