Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 16-Jährige keinen erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen hatte.
Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und nahmen eine Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz auf. Die Erziehungsberechtigten wurden zudem informiert. (dra)