Ein 43-jähriger Mann, welcher bei einer Firma im Zuständigkeitsbereich der PI Donauwörth beschäftigt ist, ließ sich aufgrund Terminproblemen bei seinem Hausarzt bei einem Online-Anbieter im Internet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese erging per E-Mail. Im Nachgang stellte sich heraus, dass es sich hierbei augenscheinlich um ein nicht gültiges Dokument handelte, da sowohl der angebliche Arzt als auch weitere Daten nicht bei der Ärztekammer registriert waren.
Durch Arbeitsausfall sowie Folgekosten entstand ein Vermögensschaden von ca. 600 Euro. Beamte der PI Donauwörth nahmen am 21.01.2026 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, Computerbetrug sowie Fälschung beweiserheblicher Daten auf. (dra)