Ein Mann aus dem Raum Buchdorf wurde über eine Werbung im Internet auf eine vermeintliche Trading-Plattform aufmerksam und überwies in der Folge circa 3.000 Euro auf verschiedene Konten, unter anderem nach Finnland und Frankreich. Als er sich seinen "Gewinn" in Höhe von 10.000 Euro auszahlen lassen wollte, bemerkte der Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit den Betrug und erstattete am 22.01.2025 Strafanzeige. Beamte der PI Donauwörth nahmen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Anlagebetrug gegen unbekannt auf.
Die Beamten raten allgemein: Informieren Sie sich im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu einer bestimmten Trading-Plattform gibt. - Prüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), inwiefern der Geschäftsbetrieb einer Trading-Plattform in Deutschland genehmigt wurde. - Schauen Sie sich die Internetseite der Trading-Plattform genau an: Seriöse Anbieter weisen im Impressum mindestens die Betreiberfirma, den Firmensitz und Kontaktmöglichkeiten per E-Mail und Telefon aus. - Sofern Sie Überweisungen auf Privatkonten vornehmen sollen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Betrug. (dra)