Ab dem 25. Mai 2018 gelten mit der Europäischen Grundverordnung zum Datenschutz neue Regeln. Bild: pixabay
Ab dem 25. Mai 2018  gelten mit der Europäischen Grundverordnung zum Datenschutz neue Regeln, zum Beispiel für Firmen, Selbstständige und Vereine. Wir haben mit Ulrich Laufer von der ComteX GmbH aus Nödlingen gesprochen und ihm die wichtigsten Fragen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestellt.
DRA: Was ist die DSGVO?
Ulrich Laufer: Die DSGVO ist die neue Datenschutz-Grundverordnung die ab dem 25.05.2018 europaweit in Kraft tritt. In dieser ist geregelt wie mit personenbezogenen umgegangen werden muss. Die DSGVO spielt in Deutschland mit dem BDSG-neu (Bundesdatenschutzgesetz NEU) zusammen und sorgt dafür, dass die Rechte der Bürger in Bezug auf ihre persönlichen Daten gewahrt werden.
DRA: Wen betrifft die DSGVO?
U.L.: Jeden! Stellen, die personenbezogene Daten speichern oder verarbeiten, aber auch uns alle, die wir unsere Daten zur Verfügung stellen.
DRA: Muss man sich daran halten?
U.L.: Ganz klar JA! Wer gegen die DSGVO verstößt, besonders bei Vorsatz, hat mit sehr hohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro zu rechnen. Die DSGVO wird vom BDSG-Neu gestützt, diese ist ein bindendes Gesetz an das sich jeder halten muss.
DRA: Müssen Privatpersonen irgendwie aktiv werden?
U.L.: Ja, wie die meisten sicher schon bemerkt haben ist SocialMedia bereits aktiv. Jeder der weiterhin Facebook, Twitter und Co. nutzen will muss der neuen DSGVO bzw. der Auslegung der diversen Firmen zustimmen. Auch auf Webseiten gibt es neue Regelungen. Jeder von uns muss sich entscheiden, ob und wie er seine Daten einer Firma oder Institution zur Verfügung stellt oder nicht.
DRA: Wie ist die Sache bei Vereinen geregelt?
U.L.: Auch jeder Verein unterliegt der DSGVO und muss die Daten die dem Verein zur Verfügung gestellt wurden sorgsam behandeln. Auch der Verein muss dafür sorgen, dass die Daten nicht missbräuchlich genutzt werden oder in falsche Hände gelangen. Jedoch ist die DSGVO hier nicht so streng. Die Erfassung der Daten die einem Hobby dienen, unterliegen zwar der DSGVO, allerdings sind hier die TOM´s (Technische und Organisatorische Maßnahmen) etwas aufgeweicht.
DRA: Wer überprüft die Einhaltung der DSGVO?
U.L.: Die Einhaltung wird von öffentlichen Stellen, also Aufsichtsbehörden auf Länder- und Bundesebene sowie von den Datenschutzbeauftragten (intern und extern) überwacht.
DRA: Wird es für mich nun schwerer, Angebote und Informationen zu bekommen?
U.L.: Nein, hier wird sich eigentlich nicht viel verändern. Je nachdem welche Informationen (Adresse, Geburtsdatum, etc. ) ich einer Firma zur Verfügung stelle, muss ich evtl. mit meiner Unterschrift oder ein paar Klicks im Internet der Speicherung und der Verarbeitung zustimmen.
DRA: Sind meine Daten nun sicherer?
U.L.: Die Daten sind genauso sicher oder unsicher wie sie bisher waren. Die Stellen werden jetzt jedoch mehr überprüft und wir können davon ausgehen, dass unsere Daten in Zukunft sorgsamer behandelt werden. Auch haben wir jetzt alle das „Recht auf Vergessen werden“. Jeder kann den Datenbestand der sich bei einer Firma oder Institution befindet abfragen und anschließend auch auf eine komplette Löschung bestehen. Das ist vor allem bei Telemarketing-Firmen der Fall.
DRA: Müssen sich auch Amerikanische Konzerne daran halten?
U.L.: Wenn der Konzern in Europa Daten erhebt oder verarbeitet, dann JA. Alle in Europa agierenden Firmen müssen sich an die DSGVO halten.
DRA: Hand aufs Herz: Geht die DSGVO zu weit?
U.L.: Nein, die DSGVO regelt jetzt das, was eigentlich „normal“ sein sollte. Wenn ich von egal wem vertrauliche Informationen erhalte, sollte ich die auch dementsprechend verwahren und behandeln. Eigentlich versteht sich das von selbst! Leider ist das Verkaufen von Adressen und Daten in den letzten Jahren zu einem gewaltigen Wirtschaftszweig gewachsen in dem oft der finanzielle Aspekt jeglichen ethischen Grundsätzen überwiegt.
Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen!