17. März 2020, 10:30
NGG Schwaben

Kreis Donau-Ries: NGG fordert höheres Kurzarbeitergeld

Jobs in der Gastronomie sind oft weiblich: Doch Teilzeit- und 450-Euro-Stellen führen häufig dazu, dass Frauen nur auf Mini-Löhne kommen. Das kritisiert die Gewerkschaft NGG. Bild: NGG
Leere Hotels, geschlossene Restaurants: Das neuartige Coronavirus trifft im Landkreis Donau-Ries die 200 Betriebe im Gastgewerbe besonders hart und damit auch die rund 1.800 Arbeitnehmer der Branche. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin – und fordert einen Corona-Schutzschirm.

„Die meisten Kellnerinnen, Köche und Hotelfachangestellten müssen jetzt zuhause bleiben. Zwar bekommen sie Kurzarbeitergeld. Das liegt aber nur bei 60 Prozent desohnehin oft geringen Einkommens. Für viele Betroffene geht das an die Existenz“,sagt Tim Lubecki von der NGG-Region Schwaben. Die Gewerkschaft ruft deshalb den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dazu auf, per Tarifvertrag eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergelds für die Branche auf den Weg zu bringen. In einigen Betrieben habe man bereits Vereinbarungen dazu getroffen. Ziel müsse sein, die Einbußen für die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten. Im Fokus stünden dabei auch Lebensmittelbetriebe: Hier setzt sich die NGG dafür ein, zusammen mit den Arbeitgebern zu betrieblichen Lösungen zu kommen.

Das neue Kurzarbeitergeld wurde in der vergangenen Woche im Rekordtempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Danach übernimmt die Bundesagentur rückwirkend ab März die Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, in denen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem sagte die Bundesregierung betroffenen Firmen großzügige Kredite zu.„Gastronomen und Hoteliers sollten einen Teil der Hilfen für die Aufstockung desKurzarbeitergeldes einsetzen. Damit können auch Fachkräfte gehalten werden – die man nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder braucht“, so Lubecki.

Was Beschäftigte jetzt wissen müssen – von der Kinderbetreuung bis zur Lohnfortzahlung – hat die NGG im Netz zusammengefasst: www.ngg.net/corona (pm)