19. Februar 2020, 15:11
Agentur für Arbeit

Ausbildung in Teilzeit? Geht nicht? Geht doch!

Einen vollwertigen Berufsabschluss über eine Ausbildung in Teilzeit erreichen.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist für viele Menschen die wichtigste Grundlage, um ihr Leben selbstbestimmt und finanziell abgesichert gestalten zu können. Doch was können Sie tun, wenn es Ihre derzeitige Lebenssituation nicht zulässt, eine Berufsausbildung in Vollzeit zu durchlaufen? Dann kann die Lösung hierfür eine Berufsausbildung in Teilzeit sein.
Und so funktioniert es! Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb, welche tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit für Sie machbar und für Ihren Betrieb zu organisieren ist. Sind Sie sich einig geworden, dann verkürzen Sie die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit – maximal bis zu 50 Prozent. Als Ausgleich verlängert sich die gesamte Ausbildungsdauer im selben Verhältnis, wie die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit Ihrer Ausbildung verkürzt wird. Eine Verlängerung bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer ist möglich.
Verschiedene Phasen der Berufsausbildung werden in einer Berufsschule absolviert. Diese Schulpflicht ist jedoch nicht automatisch von der Teilzeitvereinbarung mit dem Ausbildungsbetrieb berührt. Der Berufsschulunterricht ist in der Regel identisch zur Vollzeitausbildung.

Auch Teilzeitauszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Der Gesetzgeber legt fest, in welcher Höhe die Ausbildungsvergütung mindestens als angemessen anzusehen ist. Für Teilzeitauszubildende ist eine Vergütung immer dann angemessen, wenn die prozentuale Kürzung der Ausbildungsvergütung maximal der prozentualen Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit entspricht. Weniger zu kürzen ist zulässig, mehr zu kürzen jedoch nicht.

Häufig reicht die Ausbildungsvergütung allein für den Lebensunterhalt nicht aus. Für diese Fälle gibt es eine Reihe staatlicher Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise die Berufsausbildungsbeihilfe. Über diese und weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten berät Sie gern Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.

In der Berufsausbildung werden Lernbereitschaft, Engagement und Beharrlichkeit gerne als Schlüssel zum Erfolg genannt. Für Ausbildungen in Teilzeit gelten diese Grundsätze häufig noch viel mehr. Familiäre Aufgaben kommen zu den Anforderungen des Ausbildungsverhältnisses noch hinzu, die eigenen Ressourcen wollen gut aufgeteilt sein. Folgende Unterstützungsmöglichkeiten bietet Ihre Agentur für Arbeit und Ihr Jobcenter während der Berufsausbildung an:

Ausbildungsbegleitende Hilfe

Benötigen Sie Nachhilfe während der Ausbildung, bei Lernschwierigkeiten oder schlechten Noten, dann unterstützen Sie Fachleute einer Bildungseinrichtung durch Stütz- und Förderunterricht. Auch bei der Vorbereitung auf Prüfungen und zur Überwindung von Prüfungsangst wird Ihnen Hilfe angeboten.

Assistierte Ausbildung

In Zusammenarbeit mit Sozialpädagogen und Lehrkräften helfen Ihnen Ausbil-dungsbegleiterinnen und -begleiter dabei, die Ausbildung und den privaten Alltag zu meistern.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema „Teilzeitausbildung“ haben, können Sie jederzeit mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Kontakt aufnehmen:
Für die Landkreise Donau-Ries und Dillingen:
Jessica Graf unter 0906 788 316
Für die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm:
Regina Wortmann unter 0731 70799 444
oder per E-Mail: Donauwoerth.BCA@arbeitsagentur.de (pm)