Symbolbild: Corona-Virus Bild: pixabay
Die Geschäftsleitungen der Volkshochschulen in Nördlingen und Oettingen weisen darauf hin, dass nach der neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die sogenannte 3G-Regelung auch für alle Kursangebote der VHS in geschlossenen Räumen gilt.

Teilnehmen können daher alle Personen, die geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden; POC-Antigentest nicht alter als 24 Stunden) sind. Diese Regelung gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz im Landkreis über 35. Des Weiteren gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen eine Maskenpflicht (medizinische Maske). Diese fällt an festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplätzen weg. Bei Kochkursen besteht die Maskenpflicht durchgängig.

Die Volkshochschulen bitten um Verständnis und Beachtung der aktuellen Entwicklung im Bereich der Inzidenz des Landkreises Donau-Ries. Für weitere Fragen stehen die Geschäftsstellen der Volkshochschulen in Nördlingen und Oettingen gerne zur Verfügung. (pm)