Symbolbild Bild: DRA
Ein vermeintliches Schnäppchen aus dem Internet wurde gestern Nachmittag einem 53-Jährigen zum Verhängnis.

Er war gegen 13:30 Uhr einer Polizeistreife aufgefallen, als die Fahrt für ihn mit seinem E-Scooter, An der Reimlinger Mauer, endete. Stolz hatte er den Beamten seine neue, erst kurz zuvor zusammengebaute Errungenschaft, präsentiert.

Über die rechtlichen Gepflogenheiten war der Mann jedoch offensichtlich nicht hinreichend informiert. Bei einer Leistung von 1000 Watt und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von knapp 40 km/h hätte der 53- Jährige vor Inbetriebnahme einiges beachten müssen. Da der Mann weder einen Führerschein besitzt, noch das Elektrofahrzeug versichert hatte, werden nun strafrechtliche Ermittlungen, u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, eingeleitet. (pm) 

Hinweise der Polizei:

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt bei mind. 6 bis höchstens 20 km/h.
- Es besteht eine Versicherungspflicht mit angebrachter Plakette
- Eine allgemeine bzw. Einzelbetriebserlaubnis ist vorhanden
- Ein Fabrikschild muss angebracht sein
- Mindestalter zur Benutzung = 14 Jahre
- Die gesetzlichen Alkoholbestimmungen finden ihre Anwendung
- Gefahren darf auf ausgewiesenen Radwegen
- Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist der Betrieb nicht gestattet
- Eine Helmpflicht besteht nicht