Nachdem eine Streife alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt und ihn angehalten hatte, wurde ein Alkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von rund zwei Promille. Daraufhin wurde der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutentnahme durchgeführt. Der Mann war trotz der vorausgegangenen Trunkenheitsfahrten noch im Besitz seines Führerscheins, da - im Gegensatz zur letzten Kontrolle - der Alkoholpegel für eine sofortige Beschlagnahme jeweils nicht gereicht hatte. Nach der letzten Kontrolle dürfte er seine Fahrerlaubnis bis auf weiteres jedoch nicht mehr erlangen. (pm)