Die Unfallgegnerin wurde leicht verletzt mittels RTW in die Donau-Ries-Klinik gebracht. Beide Fahrzeuge waren nach dem Anprall nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden von ca. 7.000 Euro. Der Unfallverursacher wurde wegen des Vorfahrtsverstoßes und des Verdachts auf Fahrlässige Körperverletzung angezeigt. (pm)