Zum 01.03.2026 erfolgte der Wechsel des Versicherungsjahres beim Haftpflichtschutz für zulassungsfreie, motorisierte Kleinkrafträder. Folglich muss die Haftpflichtversicherung erneuert und das neue Versicherungskennzeichen an den Fahrzeugen angebracht werden.
Dies missachteten am Montag, 02.03.2026, etliche Verkehrsteilnehmer, weswegen die Polizei Donauwörth im gesamten Dienstbereich acht Verstöße wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz feststellte.
In allen Fällen wurden E-Scooter Führer mit den alten Versicherungskennzeichen in der Farbe „grün“ (Versicherungsjahr 2025) oder „blau“ (Versicherungsjahr 2024) kontrolliert.
Das Versicherungskennzeichen, das seit 01.03.2026 gültig ist, hat die Farbe schwarz. (dra)