Eine 25jährige Fahrzeugführerin brach einen Überholvorgang aufgrund von Gegenverkehr ab und kam beim Wiedereinscheren von der Fahrbahn ab. Es entstand ein Sachschaden von circa 2.000 Euro am eigenen Pkw, der jedoch weiterhin fahrbereit blieb. Fremdschäden oder Personenschäden wurden nicht gemeldet.(dra)