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Bei einer Kontrolle auf der B16 bei Rain, bemerkte die Polizei beim Auswerten des digitalen Kontrollgeräts, dass ein LKW-Fahrer tags zuvor mehrfach mit Spitzengeschwindigkeiten zwischen 108 und 133 Stundenkilometern unterwegs war. "Ein derartiges Verhalten muss als lebensgefährlich bezeichnet werden", so die Polizei.

Am vergangenen Freitag gegen 07:00 Uhr kontrollierte eine Streife der VPI Donauwörth routinemäßig einen 40-Tonner Sattelzug aus dem Raum Viechtach auf der Bundesstraße 16 in Höhe der Lechbrücke bei Rain. Bei der aktuellen Fahrt hatte der 56-jährige Berufskraftfahrer kurz vor der Kontrolle mehrfach Geschwindigkeitsspitzen von 90 km/h erreicht und damit massiv die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für seinen Lkw überschritten.

Zudem saß der Berufskraftfahrer entgegen den Unfallverhütungsvorschriften zur Kontrollzeit nur mit Socken ohne Schuhe am Steuer. Bei der Auswertung des digitalen Kontrollgeräts stellten die Beamten mehrere Lenk- und Ruhezeitverstöße fest. Bei der Auswertung der digitalen Daten des Vortages, Donnerstag, 05.08.21 mussten die Beamten dann ungläubig staunen. An diesem Tag war der Berufskraftfahrer mit dem Sattelzug von einer Ladestelle bei Würzburg in Richtung Leipzig auf der Autobahn A 9 unterwegs. Der Sattelzug war mit Tonschiefer beladen und hatte ein Gesamtgewicht von 41,9 Tonnen.

Kurz nach 09.00 Uhr befand sich der Lkw im Bereich der Landesgrenze zu Thüringen und erreichte laut den Aufzeichnungen des digitalen Kontrollgerätes mehrfach Spitzengeschwindigkeiten zwischen 108 und 133 km/h, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Die Beamten schließen technische Mängel und Manipulation aus und folgern, dass diese für einen beladenen 40-Tonner unglaublichen Höchstgeschwindigkeiten ausgekuppelt auf den Gefällstrecken auf der A 9 an der bayerisch-thüringischen Landesgrenze erreicht werden konnten. "Ein derartiges Verhalten muss als lebensgefährlich bezeichnet werden. Da es sich um einen außergewöhnlichen Einzelfall handelt, kann über die Konsequenzen für den Berufskraftfahrer an dieser Stelle noch keine valide Aussage getroffen werden", so die Polizei. (pm)