Eine 23-Jährige inserierte ihren Pkw über eine Internetverkaufsplattform. Es wurde per E-Mail ein Kaufvertrag abgeschlossen. Im Anschluss erhielt die 23-Jährige eine E-Mail von einer Bank, dass Geld überwiesen wurde, dies aber noch zurückgehalten werde, da eine „Überzahlung“ erfolgte.
Die 23-Jährige sollte diesen Überbetrag vom vereinbarten Kaufbetrag im mittleren dreistelligen Bereich zurücküberweisen, damit sie die Restsumme erhalten kann. Die 23-Jährige erkannte die Betrugsmasche sofort und ließ sich nicht darauf ein. Sie zeigte den Sachverhalt bei der Polizei in Nördlingen an, die nun die Ermittlungen aufgenommen hat. (dra)