Am Mittwochabend, den 01. April 2026, gegen 19:30 Uhr, wurde ein 38-jähriger Radfahrer in der Hauptstraße durch eine Streifenbesatzung gestoppt, nachdem dieser durch eine auffallend unsichere und schwankende Fahrweise im Straßenverkehr aufgefallen war.
Bei der anschließenden Kontrolle bestätigte sich der Verdacht der Beamten. Es wurde deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp unter zwei Promille – ein Wert, der die erhebliche Alkoholisierung des Mannes eindrucksvoll unterstreicht.
Die Weiterfahrt wurde umgehend unterbunden, um eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Der 38-Jährige wurde zur Dienststelle gebracht, wo eine Blutentnahme durch eine Ärztin durchgeführt wurde.
Den Radfahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass auch das Führen eines Fahrrads unter erheblichem Alkoholeinfluss kein Kavaliersdelikt darstellt und schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann. (dra)