Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat die Verfahren gegen die 30 Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung, die sich seit 15. März 2018 wegen des dringenden Verdachts des Landfriedensbruchs wegen der Vorfälle vom 14. März 2018 in der Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth in Untersuchungshaft befanden, abgeschlossen.
Donauwörth/Augsburg - Bei drei Beschuldigten wurde auf eine Verfolgung verzichtet, um die - mittlerweile erfolgte - zeitnahe Abschiebung zu ermöglichen. Bzgl. der zehn Beschuldigten im Alter zwischen 18 und 20 Jahren (sog. Heranwachsende nach dem Jugendgerichtsgesetz) wurden Anklagen zum Amtsgericht Augsburg -Jugendrichter- erhoben.
Gegen die verbliebenen 17 Beschuldigten im Alter zwischen 21 und 33 Jahren wurden Strafbefehlsanträge wegen Landfriedensbruchs, in zwei Fällen auch wegen Beleidigung bzw. versuchter Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, mit Geldstrafen zwischen 80 und 110 Tagessätzen beim Amtsgericht Augsburg Strafrichter beantragt. Zwischenzeitlich konnten sämtliche zur Sicherung der Strafverfolgung dienenden Haftbefehle vom Amtsgericht Augsburg aufgehoben und die Beschuldigten aus der Untersuchungshaft entlassen werden. (pm)