Die Geschädigte war dort am Freitagnachmittag beim Einkaufen. In einem unbeobachteten Augenblick muss der unbekannte Täter zugeschlagen haben. Der Täter erbeutete über 200 Euro Bargeld. (pm)
Die Geschädigte war dort am Freitagnachmittag beim Einkaufen. In einem unbeobachteten Augenblick muss der unbekannte Täter zugeschlagen haben. Der Täter erbeutete über 200 Euro Bargeld. (pm)