Beamte der PI Donauwörth mussten in den vergangenen Tagen wiederholt Fahrer*innen und Beifahrer*innen von motorisierten Zweirädern ohne Helm oder mit nicht gesichertem Helm feststellen. Dies betraf auch Minderjährige. Polizeilicherseits wird daher darauf hingewiesen, dass auch bei hochsommerlichen Temperaturen von deutlich über 30 Grad keinerlei Ausnahme von der Helmpflicht besteht. Die strikte Einhaltung schützt bei einem Verkehrsunfall vor lebensbedrohlichen Verletzungen. Verstöße gegen die Helmpflicht werden daher konsequent geahndet. Der Mindestsatz hierbei liegt bei 15 Euro. (pm)