Ein 59 -jährigen Nördlinger wurde Opfer eines Datendiebstahls, nachdem ein Unbekannter unter seinem Namen bei einem Online-Händler ein zweites Konto eröffnet und dort Ware für 17 Euro bestellt hatte.
Nachdem der Nördlinger die Rechnungskosten nicht überwiesen hatte, bekam er nun Post von einem Gerichtsvollzieher, indem ihm weitere Kosten für Mahngebühren in Höhe von 39 Euro in Rechnung gestellt wurden. (dra)