Bayerisches Fischereigesetz

Illegale Motorbootfahrt unter Alkoholeinfluss auf der Donau

Symbolbild Bild: pixabay
Ein nicht alltäglicher Einsatz für eine Streife der Polizei Donauwörth ereignete sich am Montagabend. Fünf Männer waren auf einem Motorboot auf der Donau unterwegs.

Ein nicht alltäglicher Einsatz ereignete sich am Abend des 06.07.2026, um 21.28 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung der PI Donauwörth auf der Donau auf Höhe des Schweizerhofs ein mit fünf Personen besetztes, 20 PS starkes Motorboot. Dieses war zuvor mehreren Zeugen aufgefallen, welche unabhängig voneinander die Polizei informierten. Das Befahren der Donau mit Motorbooten ist in diesem Bereich genererell untersagt. Bei der Kontrolle des 39-jährigen Bootsführers stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch fest.

Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest auf der Dienststelle ergab einen Wert von mehr als einem Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und die Abholung des Bootes organisiert. Der 39-Jährige gab an, im Besitz eines kroatischen Bootsführerscheins zu sein, konnte diesen jedoch nicht vorweisen. Ihn erwarten nun Anzeigen unter anderem wegen Verdachts auf Verstöße gegen das Bayerische Fischereigesetz sowie umwelt- und gewässerrechtliche Vorschriften. (dra)