Am Dienstag, dem 9. Juni, fand eine Verfolgungsjagd, die sich ein 22-Jähriger im Juli 2025 über knapp 80 Kilometer mit der Polizei geliefert hatte, auch juristisch ein Ende. Bereits im Januar wurde gegen den Täter aufgrund eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach §315d Abs.1 Nr.3 StGB ein Strafbefehl über 220 Tagessätze, eine Führerscheinsperrfrist über sieben Monate und den Einzug des Motorrads Marke Honda erlassen. Laut Gesetz wäre eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren möglich gewesen.
Vor allem gegen den Einzug des Motorrads hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, da es einen hohen emotionalen Wert für ihn hat. Der Einspruch wurde nun im Amtsgericht Nördlingen unter dem Vorsitz von Direktor Dr. Christoph Kern verhandelt. Den Einspruch selbst erklärte der 22-Jährige so: „Ich bin hier, um mein Motorrad wiederzubekommen. Und um zu zeigen, dass ich mein Fehlverhalten einsehe, die Konsequenzen annehme und daraus gelernt habe, dass so etwas nicht geht und ich nie wieder machen werde.“
Deutliche Worte führen zu Rücknahme des Einspruchs
Zu einem Urteil kam es jedoch nicht, da der Angeklagte nach einem eindeutigen richterlichen Hinweis und kurzer Beratung mit seinem Anwalt den Einspruch zurückzog. „Bei so einer Tat ist das Motorrad weg, da gibt es keine Diskussion“, machte Dr. Kern dem Angeklagten klar und fügte hinzu: „Der Strafbefehl war bereits ein Zugeständnis, es könnte auch ins Gefängnis gehen. Daher mein eindringlicher Appell, den Einspruch zurückzunehmen.“
Zu Beginn der Verhandlung war seitens des Staatsanwalts David Patschoreks nochmal der Grund für das Verfahren geschildert worden. Demnach begann auf der Staatsstraße 2214 bei Oettingen eine Flucht, die über 78 Kilometer und mehrere polizeiliche Zuständigkeitsbereiche führte. Auslöser war ein umgeklapptes Kennzeichen am Motorrad.
Verfolgungsjagd über 78 Kilometer
Die Flucht führte unter anderem mit rund 130 km/h an der Donau-Ries-Klinik vorbei und mit 140 km/h durch Belzheim. Danach ging es mit teilweise 195 km/h über die B25 bis Wilburgstetten, wo eine rote Ampel überfahren wurde, und Dinkelsbühl. Dort wurde die Flucht zum Teil über einen Fuß- und Radweg fortgesetzt, wobei ein Zusammenstoß mit einem Fußgänger nur knapp verhindert werden konnte. Ein Ende fand die Flucht, die durch mehrere mittelfränkische Orte ging, in einer Sackgasse im baden-württembergischen Unterdeufstetten.
„Das war auch für mich ein ungewöhnlicher Fall“, erklärte Staatsanwalt Patschorek nach der Verhandlung auf Nachfrage unserer Redaktion.
Mit der Rücknahme des Einspruchs hat der Strafbefehl aus dem Januar 2026 nun Rechtskraft und die Sperrfrist von sieben Monaten beginnt. „Sie sind nochmal mit einem blauen Auge davongekommen“, erklärte Dr. Kern dem Angeklagten bereits vor der Rücknahme des Einspruchs.