Am 09. Januar gegen 18:00 Uhr kontrollierten Polizeibeamte auf der B2 bei Donauwörth ein Sattelzuggespann Dabei stellten sie fest, dass der 38-jährige Lkw-Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich um rund 30 km/h (nach Toleranzabzug) überschritten hatte. Außerdem war das mitgeführte EG-Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) nicht eingetragen.
Die Polizei ermittelt nun u. a. wegen der Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz sowie des Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz gegen den 38-Jährigen. (dra)