Am 12.03.2023, ab 14.15 Uhr, ereignete sich exemplarisch folgender Fall: Ein 24-jähriger Mann aus einer südlichen Landkreisgemeinde erhielt eine Freundschaftsanfrage von einer vorgeblich weiblichen deutschen Person auf Facebook und nahm diese an. Direkt im Anschluss schrieben sich beide Personen über den Messengerdienst des Anbieters weiter. Wiederum im unmittelbar folgenden Anschluss fand ein Videoanruf über dieselbe Plattform statt, in der sich zuerst die Unbekannte und anschließend auch der 24-Jährige befriedigten. Die Frau fertigte jedoch eine heimliche Bildaufzeichnung der Handlungen des Mannes und drohte diesem nach dem Chat, diese zu veröffentlichen, sollte er einer Geldforderung nicht nachkommen.
Polizeilicherseits wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf versuchte Erpressung auf sexueller Grundlage sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen aufgenommen.
Das Phänomen „Sexpressung“ betrifft zwar mehrheitlich männliche Personen, aber auch Frauen können davon betroffen sein. Internetnutzer, die sich online freizügig präsentieren, sollten sich immer der Gefahr bewusst sein, dass – insbesondere bei Chats mit Unbekannten – der Chatverlauf heimlich aufgezeichnet und im ungünstigsten Fall auch ins Netz eingestellt wird.
Ausführliche Tipps und Schutzanleitungen zu diesem Thema finden sich unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion (pm)