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Seit dem 1. März müssen Halterinnen und Halter von Kleinkrafträdern ein neues grünes Kennzeichen führen. Am Dienstag fielen der Donauwörther Polizei zwei Verstöße auf.

Am 01. März eines jeden Jahres müssen Versicherungskennzeichen erneuert werden. Dies gilt beispielsweise für Kleinkrafträder wie etwa Mopeds und Roller, aber auch für E-Scooter. Die bis Ende Februar 2021 gültigen blauen Versicherungskennzeichen wurden zum 01. März 2022 ungültig. Von nun an sind an den Fahrzeugen grüne Versicherungskennzeichen zu führen.

Diese Regelung haben am Dienstag zwei Fahrzeugführer nicht beachtet. Gegen 11:00 Uhr fuhr ein 43-Jähriger mit seinem E-Scooter auf der Grasstraße in Harburg, als einer Streifenbesatzung das ungültige Versicherungskennzeichen auffiel. Wenig später, gegen 15:00 Uhr, wurde eine 17-Jährige mit ihrem vierrädrigen Leichtkraftfahrzeug in Monheim, Donauwörther Straße, festgestellt. Auch an ihrem Fahrzeug war noch ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht.

Bei beiden Personen wurde die Weiterfahrt unterbunden. Sie erwartet nun eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz. (pm)