Am Samstag wurden bei einem Unfall in Altisheim zehn von 14 „Fahrern“ eines sogenannten Bierbikes verletzt und nach einer Erstversorgung vor Ort durch drei Notärzte und sechs RTW-Besatzungen mit dem Rettungsdienst in die umliegenden Krankenhäuser verbracht.
Laut Angaben die Polizei hatten die Männer, die mit dem Bierbike unterwegs waren, keine Erlaubnis für das Gefährt. "Da es sich bei einem Bier- oder Partybike im öffentlichen Straßenraum nicht um ein gewöhnliches Verkehrsmittel unter dem Hauptzweck der Teilnahme am Straßenverkehr handelt, muss grundsätzlich vor Fahrtantritt eine schriftliche Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Landratsamtes erteilt worden sein. Ohne Sondernutzungserlaubnis dürfen Bierbikes nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden", teilt die Polizei mit.
Promillegrenze für Bierbikes bei 1,6
Außerdem weist die Donauwörther Polizei darauf hin, dass regelmäßig nicht nur die lenkende Person sondern alle „Fahrer“ eines Bierbikes im Rechtssinne als Fahrzeugführer anzusehen sind, was sich unter anderem auch auf Verstöße hinsichtlich eines etwaigen Alkoholkonsums auswirkt. Daher müssen selbst bei einer erteilten Sondernutzungserlaubnis alle „Fahrer“ eines Bierbikes unter den gesetzlichen Promillegrenze von 1,6 bleiben.
Wie berichtet war der 26-Jährige Lenker des Unfall-Bierbikes in Altisheim absolut fahrtüchtig und nicht alkoholisiert. Bei den anderen 13 Männern hätte es laut Polizei keinen Anhaltspunkt gegeben, dass einer der Beteiligten mehr als 1,6 Promille hatte.
Unfall hätte deutlich schlimmer enden können
Die 14 Männer hatten Glück im Unglück! Es stellte sich glücklicherweise heraus, dass alle zehn Verunfallten keine schwerwiegenden Verletzungen (Platz- und Schürfwunden sowie Prellungen) davontrugen und daher keine längerfristigen Krankenhausaufenthalte notwendig waren.
An dem Bierbike entstand Totalschaden. Es entstand ein insgesamter Sachschaden von geschätzten 12.000 Euro. Gegen die Hauptlenker des Fahrzeuges wurdne Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. (mk/pm)