Menschliches Fehlverhalten ist zentrale Unfallursache
Nach den schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang innerhalb der vergangenen drei Jahre auf einem Streckenabschnitt der Bundesstraße B 466 haben sich Polizei, Straßenbauamt und zuständige Verkehrsbehörde des Landratsamts Donau-Ries zu einem gemeinsamen Ortstermin getroffen. Ziel war es, die örtlichen Gegebenheiten erneut zu bewerten und mögliche Maßnahmen zu prüfen, mit denen die Verkehrssicherheit auf dem Abschnitt weiter verbessert und schwere Verkehrsunfälle möglichst verhindert werden können.
Bei der gemeinsamen Betrachtung wurde zugleich deutlich, dass die bisherigen schweren Unfälle nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht primär auf eine einzelne problematische bauliche oder verkehrliche Gegebenheit zurückzuführen waren. Als wesentliche, beziehungsweise unmittelbar unfallursächliche Faktoren konnten vielmehr in den einzelnen Fällen menschliche Fehlverhalten festgestellt werden. Dazu gehörten die klassischen Ursachenfelder, wie insbesondere deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, gegebenenfalls Ablenkung, Gurtanlegepflicht und Alkoholkonsum.
„Auch die beste Infrastruktur kann nicht verhindern, dass Verkehrsregeln missachtet oder die eigenen Fähigkeiten und die jeweiligen Verkehrsverhältnisse falsch eingeschätzt werden“, so die übereinstimmende Einschätzung der beteiligten Stellen. Verantwortungsbewusstes Verhalten, eine angepasste Geschwindigkeit und die uneingeschränkte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr blieben daher die entscheidenden Faktoren für die Verkehrssicherheit.
Gleichwohl nehmen Polizei, Straßenbauamt und Verkehrsbehörde die Unfallhäufung zum Anlass, den Streckenabschnitt nochmals umfassend aus ihrem jeweiligen fachlichen Blickwinkel zu untersuchen. Die beteiligten Stellen werden die gewonnenen Erkenntnisse entsprechend evaluieren und prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind.
Dabei kommen neben einer weiteren Überwachung und Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer auch verkehrsrechtliche und bauliche Ansätze in Betracht. Geprüft werden soll unter anderem, ob Anpassungen bei der Geschwindigkeitsregelung, geeignete Beschilderungen sowie gegebenenfalls bauliche Maßnahmen dazu beitragen können, die Folgen menschlicher Fehlentscheidungen zu reduzieren oder riskantes Fahrverhalten frühzeitig zu beeinflussen.
Es geht es um einen ganzheitlichen Ansatz: Wo menschliches Fehlverhalten die entscheidende Ursache ist, muss vor allem das Verhalten der Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt rücken. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten der Infrastruktur und der Verkehrsregelung konsequent genutzt werden, um zusätzliche Sicherheitsreserven zu schaffen.
Die beteiligten Behörden werden deshalb ihre jeweiligen Prüfungen nun zeitnah zusammenführen und umsetzen. Ziel ist es, dort nachzusteuern, wo dies fachlich begründet und mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse sinnvoll ist. Denn Verkehrssicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe. Andreas Schröter, Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Nördlingen: „Straßen können sicher gestaltet, Geschwindigkeiten geregelt und Verkehrsverstöße kontrolliert werden – letztlich entscheidet jedoch jeder Verkehrsteilnehmer mit seinem eigenen Verhalten wesentlich darüber, ob eine Fahrt sicher endet.“ (dra)