Am 13.05.2026, um 19:00 Uhr, wollte ein 66-jähriger Autofahrer eine Straße in Wörnitzstein befahren, obwohl dort die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art verboten ist. Ein 35-jähriger Anwohner machte den Autofahrer auf diesen Umstand aufmerksam und bat diesen aufgrund der Enge der Fahrbahn und eines rangierenden Traktors umzudrehen.
Der 66-Jährige setzte jedoch seine Fahrt fort und der 35-jährige Kontrahent musste zur Seite gehen, um nicht umgefahren zu werden. Der Anwohner nahm daraufhin einen Stein vom Boden auf und warf diesen dem wegfahrenden Fahrzeug hinterher. Der Stein landete auf der Heckscheibe, wobei diese zersprang. Es entstand ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro.
Die herbeigerufenen Polizeibeamten ermitteln nun wegen des Verdachtes der Nötigung gegen den 66-Jährigen und wegen des Verdachtes der Sachbeschädigung gegen den 35-Jährigen. (dra)