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Am Dienstag stellte die Verkehrspolizei Donauwörth eine Sattelzugmaschine mit unzulässiger Beleuchtung fest. 
Tapfheim - Fast weihnachtlich mutet die Beleuchtung an einer Sattelzugmaschine an, die Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Donauwörth bei einer Kontrolle auf der Bundesstraße 16 bei Tapfheim feststellten.
Leider ist der Großteil dieser Lichttechnik unzulässig, nämlich die Begrenzungsleuchten im Kühlergrill, der beleuchtete Namenszug, die seitlichen Begrenzungsleuchten sowie die rückwärtigen Begrenzungsleuchten in roter Farbe an den beiden Windabweisern.
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Dem Lkw-Fahrer wurde die Weiterfahrt zwar nicht untersagt, jedoch muss er die Mängel bezeichnenderweise bis 24. Dezember  beheben. (pm)