Am 30.07.2026, um 16.10 Uhr, überholte im dreistreifigen (2+1) Bereich der B 25 zwischen Harburg und Möttingen der 52-jährige Fahrer eines Kleintransporters den Pkw eines 48-jährigen Mannes. Da der 52-Jährige die Länge seines Überholvorgangs vor dem Ende des Überholstreifens falsch einschätzte, scherte er verbotswidrig sowohl an einem Überholverbotszeichen vorbei als auch über die Sperrfläche zurück und touchierte in der Folge den ordnungsgemäß fahrenden Wagen des 48-Jährigen. Dieser konnte den aktuellen Ermittlungen zufolge aufgrund eines dicht auffahrenden Lkw nicht verlangsamen.
Bei der Kollision entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 4.000 Euro. Die aufnehmenden Beamten der PI Donauwörth zeigten den 52-jährigen Unfallverursacher wegen des Überholverstoßes an. (dra)