Am 22.01.2026, um 00.30 Uhr, überholte ein 32-jähriger mit seinem Transporter-Anhänger-Gespann auf der Bundesstraße 2 bei Monheim einen vorausfahrenden Sattelzug. Im Rahmen des Überholvorganges streifte das Gespann den 40-Tonner des 46-jährigen Berufskraftfahrers. Es entstand ein Sachschaden von geschätzten 2.000 Euro.
Im Rahmen der folgenden Unfallaufnahme stellte eine Streifenbesatzung der PI Donauwörth fest, dass der 32-jährige Unfallverursacher nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Daher folgte neben einer Untersagung der Weiterfahrt eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis. (dra)