25. Mai 2022, 09:29
Sachschaden

Unfall nach Vorfahrtsmissachtung

Bild: pixabay
Gestern ereignete sich in Nördlingen ein leichter Unfall, weil eine 52-Jährige die Vorfahrt eines 71-jährigen Rollerfahrers missachtete und deshalb mit ihm kollidierte.

Gegen 17:50 Uhr befuhr eine 52-Jährige mit ihrem Pkw die Bergerstraße in Nördlingen stadteinwärts. Ein 71-Jähriger befuhr zur gleichen Zeit die "Lange Gasse" und bog nach links in die Berger Straße ab. Die 52-Jährige missachtete hierbei allerdings die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links“ und kollidierte mit dem Rollerfahrer. Dieser stürzte dadurch, erlitt aber zum Glück nur leichte Verletzungen, die nicht ärztlich versorgt werden mussten. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 2.050 Euro.  (pm)