Am 20.07.2026, um 16.20 Uhr, betrat ein zunächst unbekannter Mann unberechtigt ein umzäuntes Grundstück in der Schloßstraße in Harburg. Im Vorgarten des Anwesens begann der Mann, dort abgestellte Gegenstände zu durchwühlen.
Ein 27-jähriger Bewohner bemerkte den Mann und forderte diesen dem Vernehmen nach auf, zu gehen. Da dieser der Aufforderung nicht nachkam, hielt der Bewohner den uneinsichtigen Fremden im Rahmen des Jedermann-Festnahmerechts (§127 StPO) bis zum Eintreffen einer verständigten Polizeistreife fest.
Gegen den 87-Jährigen aus einer größeren Stadt leiteten die Beamten der PI Donauwörth ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Hausfriedensbruch ein. (dra)