Polizei

Zeuge lässt sich nicht „austricksen“: Unfallflucht geklärt

Symbolbild Bild: Pixabay
Aufgrund eines Zeugenaufrufes in den örtlichen Medien meldete sich ein Zeuge im Falle einer Unfallflucht, die sich am 31. Juli 2025 ereignet hatte, bei der Donauwörther Polizei.

Eine 23-jährige Frau hatte am Nachmittag des 31.07.2025 ihren weißen Pkw Mercedes CLA auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants neben der Straße An der Westspange in Donauwörth abgestellt. Hier prallte ein zunächst unbekanntes Kraftfahrzeug mit der Anhängekupplung gegen den vorderen Stoßfänger des Wagens und verursachte dadurch einen Fremdschaden von mehr als 4 000 Euro. Ein zunächst der Polizei nicht bekannter Zeuge konnte den Unfall beobachten. Er schilderte nun der Polizei, dass der Fahrer ausstieg, zu dem beschädigten Pkw ging und augenscheinlich anfing, zu telefonieren. Da der Zeuge dachte, dass der Verursacher in diesem offen dargestellten Anruf die Polizei informiert, wurde er nicht selbst tätig. 

Allerdings notierte sich der aufmerksame Mann vorsichtshalber das Kennzeichen des Verursachers, welcher seinen gesetzlichen Pflichten selbst in der Folge nicht nachkam. Beamte der PI Donauwörth konnten aufgrund der nach dem Öffentlichkeitsaufruf erfolgten Meldung des Zeugen inzwischen einen 34-jähren Mann aus dem nördlichen Landkreis als Tatverdächtigen ermittelt. Gegen den 34-Jährigen wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet.

Appell der Polizei

Aufgrund einer aktuell hohen Zahl an Unfallfluchten in ihrem Zuständigkeitsbereich appellieren die Beamten der PI Donauwörth auch in diesem nun geklärten Zusammenhang: "Notieren Sie sich in jedem Fall das Kennzeichen und am besten eine zusätzliche Fahrerbeschreibung, wenn Sie einen Verkehrsunfall beobachten oder von einem Unfall Kenntnis erlangen. Leiten Sie diese Informationen telefonisch, persönlich oder schriftlich an eine Polizeidienststelle weiter, auch wenn Sie glauben, dass die verursachende Person dies bereits selbst erledigt hat. Lassen Sie sich auch von einem am beschädigten Fahrzeug angebrachten „Zettel“ nicht davon abhalten. Diese waren in der Vergangenheit bereits in einigen wenigen Fällen falsch bzw. leer."