Symbolbild Bild: pixabay
Entsprechend der jüngsten Änderungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt es beim Zugang zu städtischen Einrichtungen Erleichterungen.

Für den Museumsbesuch im RiesKraterMuseum, den Ausblick vom "Daniel" sowie für das Hallenbad gilt ab sofort die 2G Regel. Der Besuch dieser Einrichtungen ist nur für Geimpfte oder Genesene möglich. Die Notwendigkeit zusätzlich einen tagesaktuellen Schnelltest vorzulegen entfällt. Für außerschulische Bildungseinrichtungen, wie die VHS und die Musikschulen (für Musik- und Instrumentalunterricht) sowie Bibliotheken und Archive gilt ab sofort die 3G Regel.

Für Behördengänge gilt weiterhin die 3G Regel. Es wird darum gebeten im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.

In allen städtischen Dienststellen und Einrichtungen gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. (pm)