Allgemeinverfügung

Fund von Panzerabwehrminen in der Donau

Bild: privat
Anlässlich des Funds von mehreren Panzerminen in der Donau im Bereich von Flusskilometer 2.508,0 unterhalb der B2 Brücke muss das Landratsamt zur Gefahrenabwehr für die Bevölkerung die Ausübung des Gemeingebrauchs, das heißt das Recht, ein Gewässer für bestimmte Tätigkeiten erlaubnisfrei nutzen zu dürfen, im näheren Umfeld des Fundorts vorübergehend beschränken.

Eine ähnliche Situation gab es bereits im Sommer 2020 in Alerheim, als anlässlich des Funds einer Schrapnellmine aus dem Zweiten Weltkrieg der Gemeingebrauch der Wörnitz im betroffenen Bereich ebenfalls vorübergehend eingeschränkt werden musste.

Nach derzeitigem Kenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch weitere solche Kampfmittel im oben genannten Bereich in der Donau befinden. In einem Bereich von 150 Meter oberhalb und 50 Meter unterhalb des Fundplatzes der Mine sind daher im nördlichen Uferbereich (30 Meter Richtung Flussmitte) bis auf Weiteres sowohl im Ufer- als auch im Gewässerbereich selbst insbesondere das Baden und Tauchen, das Angeln, das
Befahren mit Booten (z. B. mit Kanus) und Stand-Up-Paddle-Boards, sowie das sog. „Magnetfischen“ und die Suche mit Metalldetektoren verboten.

Die Beschränkung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem durch weitere Untersuchungen mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen ist, dass keine weiteren Kampfmittel im betreffenden Gewässerabschnitt vorhanden sind. Ebenso bleibt eine Ausdehnung des Geltungsbereichs der Allgemeinverfügung für den Fall vorbehalten, dass sich bei den Untersuchungen die Erforderlichkeit eines größeren Untersuchungsbereichs ergeben sollte.

Mehr Informationen

Die weiteren Einzelheiten, insbesondere der genauere räumliche Geltungsbereich der Beschränkungen, können der öffentlichen Bekanntmachung der entsprechenden Allgemeinverfügung des Landratsamts Donau-Ries im Amtsblatt vom heutigen Tage entnommen werden, die auch unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.donau-ries.de/landratsamt-verwaltung/amtsblatt-donau-ries.

Uferbereich wird abgesperrt

Zusätzlich wird das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth aus Sicherheitsgründen vorsorglich den Uferbereich der Donau ab dem 22.07.2022 beidseitig großräumig absperren und mit Hinweisschildern vor der Gefahr warnen, damit Spaziergänger nicht das Donauufer oder das flache Wasser betreten und sich unbewusst in Gefahr bringen. Das betrifft auf der Nordseite den Uferabschnitt vom Schützenring bei ca. Flusskilometer 2.509 bis ca. Flusskilometer 2.507,6 und auf der Südseite der Donau den Abschnitt von der Schmuttermündung bei ca. Flusskilometer 2.508,4 bis ca. Flusskilometer 2.507,1.

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung über die Regelungen der Allgemeinverfügung hinaus dringend, im eigenen Sicherheitsinteresse von jedwedem Betreten der Uferbereiche und des Gewässers im betroffenen Bereichs bis auf Weiteres gänzlich abzusehen. Es wird geraten, stets Achtsamkeit walten zu lassen und keine unbekannten metallischen Gegenstände zu betreten oder gar aufzuheben. Bei einem entsprechenden Kampfmittelverdacht ist umgehend die Polizei zu verständigen.(pm)