Martina Drogosch und Verena Müller, Kommunale Jugendpflegerinnen Landkreis Donau-Ries. Bild: Landratsamt Donau-Ries
Zum 1.01.2018 ist das Branntweinmonopolgesetz weggefallen. Dies hat gleichzeitig auch Einfluss auf das Jugendschutzgesetz (JuSchuG).
Landkreis - Zwar ändert sich nichts an dem Abgabeverbot von Alkohol an Kinder und Jugendliche, trotzdem müssen Gaststätten, Cafés, Imbissbuden und Veranstalter von Partys und anderen Events reagieren. Das Gleiche gilt auch für Vereine, Verbände und Jugendtreffs, bei deren Veranstaltungen Alkohol verkauft wird.
Auch wenn sich „nur“ die Bezeichnungen im § 9 JuSchuG verändert haben, ist es erforderlich, die eigenen Jugendschutz-Aushänge möglichst schnell zu erneuern. Hängt nicht die aktuelle oder gar keine Fassung aus, drohen Geldbußen.
Die neuen, angepassten Vorlagen für die Jugendschutz-Tafeln gibt es ab sofort zum Download auf www.donau-ries.de/KoJa (Informationen zu Themen aus der Jugendarbeit - Rund um den Jugendschutz). Wer die Tafeln auf dem Postweg erhalten möchte, sendet eine kurze Mail mit der der eigenen Anschrift an: jugendarbeit@lra-donau-ries.de. Erhältlich sind die Tafeln auch direkt bei der Kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt Donau-Ries, Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth, Haus B, Zi. 320.

Info

Weitere Infos gibt es: Kommunale Jugendarbeit Donau-Ries Martina Drogosch und Verena Müller Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth 0906 74-158 oder 0906 74-643, jugendarbeit@lra-donau-ries.dewww.donau-ries.de/KoJa (pm)