7. Juli 2021, 14:01
Agentur für Arbeit Donauwörth

Kindergeld nach der Schule - Antrag frühzeitig stellen

Bild: DRA
Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten, vorausgesetzt das Kind absolviert z. B. eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder Praktikum. Wichtig ist hierbei nur, dass der Antrag fristgerecht mit den Unterlagen eingereicht wird.

Das aktuelle Schuljahr ist beinahe zu Ende. Viele Eltern sind nun unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitteilen 

Auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Angebot auch für volljährige Kinder gedacht 

Auch für volljährige Kinder kann das komfortable Online-Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden. Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden. Über den Internetauftritt sind neben weiteren Online-Angeboten auch weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar. Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr kostenfrei unter 0800 / 4555530 erreichbar. (pm)